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Vertragshändler für Ford in Hüfingen
Schaffhauser Str. 17, 78183 Hüfingen
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Wie der Autokauf jenseits der Grenze günstiger wird, welche Formulare wirklich nötig sind und worauf Schweizer Käufer im Schwarzwald-Baar-Kreis achten sollten.
- Mehrwertsteuer-Vorteil: Schweizer Käufer können ihren Neuwagen beim deutschen Händler in der Regel netto, also ohne deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent, kaufen. Voraussetzung ist die nachgewiesene Ausfuhr in die Schweiz.
- Drei zentrale Papiere: Ausfuhrnachweis am deutschen Grenzzoll, Verzollungsnachweis Form 13.20 A vom BAZG und das COC-Papier des Herstellers bilden das administrative Rückgrat des Imports.
- Beim Schweizer Zoll fallen 8,1 Prozent Mehrwertsteuer und 4 Prozent Automobilsteuer an. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der tatsächlich bezahlte Kaufpreis.
- Wer beim grenznahen Händler kauft, spart Anfahrtswege, hat einen festen Ansprechpartner für die Ausfuhrabwicklung und kann das Fahrzeug bei Bedarf zurückbringen, wenn etwas nachjustiert werden muss.
Warum der Autokauf in Deutschland für Schweizer interessant ist
Die Distanzen sind überschaubar. Von Schaffhausen sind es rund 30 Fahrminuten bis Hüfingen, von Neuhausen am Rheinfall etwa eine knappe Stunde, und auch aus dem Kanton Thurgau ist der Schwarzwald-Baar-Kreis in einer guten Stunde erreichbar. Diese geografische Nähe ist der erste, oft unterschätzte Faktor: Sie können einen Wagen besichtigen, Probe fahren und gegebenenfalls erneut vorbeikommen, ohne einen halben Urlaubstag einzuplanen.
Der zweite Faktor ist die Auswahl. Der deutsche Markt ist deutlich größer als der schweizerische, was sich auf die Verfügbarkeit von Modellvarianten, Ausstattungen und sofort verfügbaren Lagerfahrzeugen auswirkt. Wer ein bestimmtes Ausstattungspaket sucht, findet es im grenznahen Raum oft schneller.
Der dritte Faktor ist preislicher Natur. Der Listenpreis eines Neuwagens fällt in Deutschland und der Schweiz selten identisch aus, dazu kommt der Effekt der Mehrwertsteuer-Befreiung beim Export. Konkrete Frankenbeträge lassen sich nicht seriös pauschalisieren, weil Modell, Ausstattung, Wechselkurs und Händlerkonditionen jeweils individuell wirken. Der Vergleich lohnt sich, sollte aber immer auf Basis konkreter Angebote erfolgen.
Schritt für Schritt: So läuft der Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens in Deutschland ab
Damit Sie einschätzen können, was wann zu tun ist und wer welche Aufgabe übernimmt, hier der typische Ablauf:
- Bedarf klären und Modell wählen. Sie definieren Modell, Ausstattung und Budget und kontaktieren einen grenznahen Händler. Spätestens hier sollten Sie offenlegen, dass Sie das Fahrzeug in die Schweiz ausführen werden.
- Probefahrt und Beratung vor Ort. Der Händler bereitet ein konkretes Angebot vor, klärt Verfügbarkeit und Lieferzeit und zeigt Ihnen aktuellen Gebrauchtwagenbestand oder den passenden Neuwagen.
- Kaufvertrag mit Hinweis auf Ausfuhrlieferung. Im Vertrag wird die Lieferung als steuerfreie Ausfuhrlieferung in ein Drittland (Schweiz) gekennzeichnet. Bei Neuwagen mit Umsatzsteuerausweis ist eine Nettorechnung möglich, bei differenzbesteuerten Gebrauchtwagen nicht.
- Anzahlung oder vollständige Bezahlung. Üblich sind eine Anzahlung bei Vertragsschluss und der Restbetrag bei Abholung. Bei Nettofakturierung wird häufig zunächst die Bruttosumme als Sicherheit hinterlegt und die MwSt nach Vorlage des Ausfuhrnachweises erstattet.
- Ausfuhrkennzeichen beantragen. Sie beantragen ein Ausfuhrkennzeichen bei einer deutschen Zulassungsstelle. Für Hüfingen ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen zuständig. Notwendig sind Versicherungsnachweis (gelbe Doppelkarte), gültige Hauptuntersuchung und die Fahrzeugpapiere.
- Übergabe beim Händler. Sie holen das Fahrzeug ab, prüfen Dokumente und Ausstattung und erhalten alle Unterlagen für die Ausfuhr.
- Ausfuhr am deutschen Grenzzollamt. Beim Verlassen der EU lassen Sie die Ausfuhranmeldung bei einer EU-Ausgangszollstelle abstempeln. Diesen Stempel benötigen Sie sowohl für die deutsche MwSt-Befreiung als auch für die Schweizer Zollabwicklung.
- Verzollung beim Schweizer Zoll. Direkt im Anschluss erfolgt die Anmeldung bei der Schweizer Zollstelle. Hier werden 8,1 Prozent MwSt und 4 Prozent Automobilsteuer entrichtet. Sie erhalten den Verzollungsnachweis Form 13.20 A.
- Anmeldung beim ASTRA, falls Neuwagen. Bei Neufahrzeugen im Geltungsbereich der CO₂-Vorschriften erfassen Sie die Importdaten im KDI-Portal des Bundesamts für Strassen.
- CO₂-Sanktion klären. Liegen die Emissionen über dem individuellen Zielwert, wird die Sanktion durch das BFE berechnet und ist vor der Erstzulassung zu entrichten.
- Anmeldung beim Strassenverkehrsamt. Mit Form 13.20 A, Veranlagungsverfügung, COC-Papier, ausländischem Fahrzeugausweis und Versicherungsnachweis melden Sie das Fahrzeug bei Ihrem kantonalen Strassenverkehrsamt zur Prüfung (MFK) an.
- Schweizer Schilder und Fahrzeugausweis. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Schweizer Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder. Das Fahrzeug ist regulär zugelassen.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Wie Sie die 19 Prozent zurückbekommen
In Deutschland gilt die Lieferung an einen Schweizer Käufer als steuerfreie Ausfuhrlieferung in ein Drittland (§ 6 UStG). Voraussetzung ist, dass der Käufer das Fahrzeug nachweislich aus der EU ausführt und der Verkäufer diesen Ausfuhrnachweis ordnungsgemäß zu seinen Buchhaltungsunterlagen nimmt.
In der Praxis kommen zwei Modelle vor: Beim ersten fakturiert der Händler direkt netto, Sie zahlen also gleich nur den Preis ohne deutsche MwSt. Üblich ist dann eine Sicherheitsleistung in Höhe der MwSt, die Sie zurückerhalten, sobald der gestempelte Ausfuhrnachweis beim Händler vorliegt. Beim zweiten Modell zahlen Sie zunächst den Bruttopreis, und der Händler erstattet die MwSt nach Eingang des Ausfuhrnachweises.
Eine wichtige Einschränkung: Bei differenzbesteuerten Gebrauchtwagen, typisch im Gebrauchtwagenhandel, wenn das Fahrzeug ohne ausweisbare Umsatzsteuer eingekauft wurde, ist eine MwSt-Befreiung nicht möglich, weil im Kaufpreis keine ausweisbare deutsche MwSt enthalten ist. Klären Sie das vor Vertragsabschluss mit Ihrem Händler.
Der ADAC nennt eine Ausfuhrfrist von 90 Tagen ab Kaufdatum als Praxisgröße. Wer das Fahrzeug nicht innerhalb dieses Zeitraums ausführt, riskiert die Rückerstattung.
Ausfuhrkennzeichen oder Überführungsfahrt: Wie das Auto rechtssicher in die Schweiz kommt
Damit Sie das Fahrzeug auf eigener Achse vom Hof des Händlers über die Grenze fahren können, brauchen Sie ein Ausfuhrkennzeichen, umgangssprachlich Zollkennzeichen, geregelt in § 45 FZV. Es ist am roten Balken auf der rechten Seite zu erkennen.
Die Beantragung erfolgt bei der für den Händler zuständigen Zulassungsstelle. Für ein Fahrzeug, das in Hüfingen abgeholt wird, ist das die Zulassungsstelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis in Donaueschingen. Sie können das Kennzeichen jedoch grundsätzlich an jeder deutschen Zulassungsstelle beantragen.
Notwendig sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. COC bei Neuwagen
- gültige Hauptuntersuchung über die gesamte Geltungsdauer des Kennzeichens
- gelbe Versicherungs-Doppelkarte (reine Haftpflicht)
Die Geltungsdauer können Sie zwischen 2 Tagen und maximal 12 Monaten wählen, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bei den Kosten ist mit etwa 30 bis 50 Euro Verwaltungsgebühr und 20 bis 40 Euro für die Schilderprägung zu rechnen, hinzu kommen die anteilige Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie.
Eine Alternative ist die Überführung auf dem Hänger. Das spart Kennzeichen-Kosten, ist aber logistisch aufwendiger. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, klären Sie vorab, ob Ihr Händler eine Spedition organisieren oder den Wagen abgemeldet auf dem Anhänger übergeben kann.
Zollabwicklung: Form 13.20 A und was am Grenzübergang passiert
Die Zollabwicklung läuft zweistufig. Zuerst lassen Sie auf deutscher Seite die Ausfuhranmeldung am EU-Ausgangszollamt abstempeln. Direkt anschließend erfolgt die Schweizer Einfuhr.
Was am Schweizer Zoll vorgelegt werden muss:
- Kaufvertrag und Originalrechnung
- COC-Papier oder vergleichbare Typengenehmigungsunterlagen
- Personalausweis oder Pass mit Schweizer Wohnsitznachweis
- ausländische Fahrzeugpapiere
Was berechnet wird: Bemessungsgrundlage ist laut Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Regel das tatsächlich bezahlte Entgelt, also der Kaufpreis. Auf diese Basis wird zunächst die Automobilsteuer von 4 Prozent erhoben. Die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent wird auf eine erweiterte Bemessungsgrundlage berechnet, die zusätzlich Transportkosten bis zum Bestimmungsort, die Automobilsteuer und die anfallenden Gebühren umfasst. Einfuhrzoll auf Pkw fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an, da die Schweiz die Industriezölle abgeschafft hat.
Sie erhalten den Verzollungsnachweis Form 13.20 A (Gebühr 20 CHF). Dieses Dokument benötigen Sie zwingend für die kantonale Zulassung.
Zur 6-Monats-Regel: Fahrzeuge, die im Ausland mehr als 12 Monate zugelassen waren, oder solche mit mehr als 6 Monaten Auslandszulassung und über 5.000 Kilometern Laufleistung, fallen nicht in den Geltungsbereich der CO₂-Vorschriften. Verzollt werden müssen sie trotzdem, eine CO₂-Sanktion entfällt jedoch.
Schweizer Zulassung: COC, Lärm-Abgas-Bestätigung und der Weg zum Strassenverkehrsamt
Die Zulassung ist Sache des kantonalen Strassenverkehrsamts. Für Schaffhausen ist das das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt an der Rosengasse 8 in 8200 Schaffhausen, im Kanton Thurgau die Prüfstellen in Frauenfeld und Amriswil, und im Kanton Zürich das Strassenverkehrsamt mit mehreren Prüfstellen.
Diese Unterlagen benötigen Sie üblicherweise:
- Verzollungsnachweis Form 13.20 A mit Zollstempel
- Veranlagungsverfügung Zoll und MwSt mit Ihrer Schweizer Adresse als Importeur
- ausländischer Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- COC-Papier (Certificate of Conformity); bei Hybrid- oder Elektrofahrzeugen ohne COC zusätzlich Nachweise zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und elektrischen Sicherheit (NEV)
- Versicherungsnachweis einer Schweizer Versicherung (wird elektronisch direkt an das Strassenverkehrsamt übermittelt)
Vor der definitiven Zulassung erfolgt die Motorfahrzeugkontrolle (MFK). Bei einem Neuwagen mit gültigem COC ist das in der Regel eine zügige Prüfung, bei Gebrauchtwagen oder Sonderfahrzeugen kann der Aufwand höher ausfallen. Für Fahrzeuge im Geltungsbereich der CO₂-Vorschriften müssen Importdaten zudem über das KDI-Portal des ASTRA erfasst werden.
Die Gebühren für Fahrzeugausweis und Kontrollschilder bewegen sich laut dem Bundesportal ch.ch zwischen 50 und 100 Franken, variieren aber kantonal. In Schaffhausen ist eine vorläufige Verkehrsberechtigung über 30 Tage ab Versicherungsbeginn möglich, sodass Sie das Fahrzeug nutzen können, während die definitiven Schilder ausgestellt werden.
CO₂-Sanktion: Was Privatimporteure von Neuwagen wissen müssen
Wer einen Neuwagen direkt aus Deutschland importiert, gilt aus Sicht des Bundesamts für Energie (BFE) als Kleinimporteur. Der für 2026 geltende Zielwert beträgt 93,6 Gramm CO₂ pro Kilometer als Basis, die individuelle Zielvorgabe wird jedoch je Fahrzeug unter Berücksichtigung des Leergewichts berechnet.
Überschreiten die WLTP-Emissionen Ihres Fahrzeugs die individuelle Zielvorgabe, wird eine Sanktion fällig. Für 2026 beträgt der Sanktionsbetrag 95 Franken pro Gramm Überschreitung, ab einer Abweichung von 0,1 Gramm. Die Sanktion ist vor der Zulassung zu bezahlen, das BFE stellt für Kleinimporteure ein Berechnungstool online zur Verfügung.
Bei verbrauchsstarken Modellen kann die Sanktion mehrere tausend Franken erreichen. Diesen Betrag sollten Sie in Ihre Gesamtkalkulation einbeziehen. Bei Gebrauchtwagen, die mehr als 12 Monate im Ausland zugelassen waren, oder die mehr als 6 Monate zugelassen waren und über 5.000 Kilometer auf der Uhr haben, entfällt die Sanktionspflicht.
Typische Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden
Wechselkursrisiko
Wechselkursrisiko: Zwischen Vertragsabschluss und Bezahlung können Wochen oder Monate liegen. Klären Sie, in welcher Währung der Kaufpreis fixiert ist und ob eine Wechselkursabsicherung sinnvoll ist. Bei größeren Beträgen lohnt das Gespräch mit der Hausbank.
Fehlerhafte Dokumente
Fehlerhafte Dokumente: Ein falsch ausgestellter Ausfuhrnachweis oder eine fehlende Veranlagungsverfügung kann die kantonale Zulassung um Tage oder Wochen verzögern. Prüfen Sie die Dokumente an Ort und Stelle, bevor Sie weiterfahren.
Differenzbesteuerter Gebrauchtwagen
Differenzbesteuerter Gebrauchtwagen: Wer mit MwSt-Ersparnis kalkuliert und im Verkaufsgespräch nicht klärt, ob das Fahrzeug regelbesteuert oder differenzbesteuert verkauft wird, erlebt eine unangenehme Überraschung an der Kasse.
Garantie und Service
Garantie und Service: Eine in Deutschland ausgesprochene Neuwagengarantie ist nicht automatisch im gleichen Umfang im Schweizer Servicenetz abrufbar. Klären Sie vor Kauf mit dem Händler und gegebenenfalls dem Importeur, wie Garantieleistungen in der Schweiz abgewickelt werden und welcher CH-Servicepartner zuständig ist.
Anschlussreparaturen
Anschlussreparaturen: Auch nach der Zulassung kann es sinnvoll sein, eine Werkstatt diesseits der Grenze zu kennen. Größere Service-Arbeiten erledigt man oft dort, wo der Wagen gekauft wurde.
Warum sich der grenznahe Händler lohnt: Albert in Hüfingen, 25 Kilometer vor der Grenze
Wir betreuen unser Autohaus seit 1975 in zweiter Generation, mit 13 Mitarbeitenden und über vier Jahrzehnten Erfahrung im Verkauf, in der Werkstatt und im Service. Unser Standort liegt an der Schaffhauser Straße 17 in Hüfingen, rund 25 Kilometer Luftlinie zur Schweizer Grenze. Die Adresse trägt den Namen unseres Nachbarkantons schon im Schild, und der Bezug nach Schaffhausen, Neuhausen und in den Thurgau gehört für uns zum Tagesgeschäft.
Was Sie bei uns konkret erwarten können:
- Klarheit zu den steuerlichen Rahmenbedingungen Ihres Kaufs: Nettofakturierung bei regelbesteuerten Neuwagen, transparente Kommunikation bei differenzbesteuerten Gebrauchten
- Begleitung bei der Ausstellung der Ausfuhrunterlagen, damit am Grenzzoll alles vorliegt
- ein Ansprechpartner, den Sie auch nach dem Kauf erreichen, wenn Fragen zur Garantie oder zum Service auftauchen
- die Möglichkeit, bei kleineren Anpassungen oder Probefahrten ohne große Anreise persönlich vorbeizukommen
Wir sind ausschließlich Ford-Vertragshändler. Das bedeutet: tiefe Modellkenntnis, direkter Draht zum Hersteller und ein Werkstattteam, das die Fahrzeuge nicht nur verkauft, sondern auch wartet. Wenn Sie über einen Ford als Schweizer Käufer nachdenken, sind unsere Ansprechpartner der richtige erste Schritt. Eine Fahrzeugsuche auf unserer Website gibt Ihnen einen ersten Überblick über aktuelle Verfügbarkeiten.
Auto aus Deutschland kaufen? Wir helfen bei der Orientierung
Sie kommen aus Schaffhausen, Neuhausen, dem Thurgau oder Zürich und interessieren sich für einen Ford aus Deutschland? Autohaus Albert in Hüfingen unterstützt Sie bei Beratung, Fahrzeugauswahl und den wichtigsten Schritten rund um die Ausfuhr.
Häufige Fragen von Schweizer Autokäufern
Schweizer Käufer können sich die deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent erstatten lassen, wenn das Fahrzeug nachweislich in die Schweiz ausgeführt wird. Bei regelbesteuerten Neuwagen ist eine direkte Nettofakturierung üblich. Bei differenzbesteuerten Gebrauchtwagen ist die Befreiung dagegen nicht möglich, weil im Kaufpreis keine ausweisbare deutsche MwSt enthalten ist.
Beim Schweizer Zoll legen Sie Kaufvertrag und Rechnung, das COC-Papier des Herstellers, Ihre ausländischen Fahrzeugpapiere und einen Wohnsitznachweis vor. Sie erhalten anschließend den Verzollungsnachweis Form 13.20 A, der für die kantonale Zulassung zwingend benötigt wird.
Beim Schweizer Zoll fallen 8,1 Prozent Mehrwertsteuer und 4 Prozent Automobilsteuer auf den Kaufpreis an, dazu eine Gebühr von 20 CHF für den Verzollungsnachweis. Einfuhrzoll auf Pkw entfällt seit dem 1. Januar 2024. Bei Neuwagen kann zusätzlich eine CO₂-Sanktion fällig werden, wenn das Fahrzeug die individuelle Zielvorgabe überschreitet.
Bei vollständigen Unterlagen und einem Neuwagen mit gültigem COC dauert die kantonale Zulassung inklusive MFK-Prüfung in der Regel ein bis drei Wochen. In Schaffhausen ist eine vorläufige Verkehrsberechtigung über 30 Tage möglich, sodass das Fahrzeug während dieser Zeit bereits genutzt werden kann.
Ob sich der Kauf rechnet, hängt von Modell, Wechselkurs, der MwSt-Konstellation (regel- oder differenzbesteuert) und einer eventuellen CO₂-Sanktion ab. Eine pauschale Antwort wäre unseriös. Eine konkrete Vergleichsrechnung anhand des Wunschmodells klärt die Frage zuverlässig. Zum Kontakt zum Autohaus Albert geht es über unsere Webseite.
Quellenverzeichnis
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): Definitiv in die Schweiz einführen (Import), Auto, Personenwagen
- BAZG: Mehrwertsteuer, Steuerbefreite Lieferung wegen Ausfuhr
- BAZG: Merkblatt „Mit Fahrzeugen durch den Schweizer Zoll“, Form. 15.49 d, Ausgabe 01.2024.
- Bundesamt für Energie (BFE): CO₂-Emissionsvorschriften für Personenwagen, FAQ und Sanktionsberechnung 2026
- BFE: Berechnungstool für Kleinimporteure von Personenwagen
- Schalter Kanton Thurgau: Fahrzeugimport beantragen, Dokumentenliste
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Kanton Schaffhausen: Vorläufige Verkehrsberechtigung, Merkblatt.
- Bundesportal ch.ch: Autonummer und Fahrzeugausweis vom Strassenverkehrsamt
- ADAC: Autoverkauf und Kfz-Mitnahme in die Schweiz, Stand: 2025/2026.
- ADAC: Ausfuhrkennzeichen und Zollkennzeichen, Überblick
- § 45 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung): Ausfuhrkennzeichen, gesetzliche Grundlage Deutschland.


